Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) und dem Besteller -- auch für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 LIEFERUNG

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Für Speditionen: Sobald die Lieferung das Lager von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) verlassen hat, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
Für Endverbraucher: Der Gefahrenüberbang geht an den Käufer bei Übergabe der Ware über.

§ 3 FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT UND VERZUG

1) Der Kaufpreis wird mit der Bestellung zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Vorkasse, Lastschrift, Barzahlung oder per Rechnungsstellung erfolgen.

2) Jegliche Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ). Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Ware / Lieferung und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

3) Bei Zahlungsverzug ist Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 4 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) anerkannt sind.

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott )

§ 6 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND SCHADENERSATZ

Liegt ein von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) zu vertretender Mangel der gekauften Artikel vor, ist Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung, soweit möglich, berechtigt. Ist Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit, nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzusenden oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder anfänglichem Unvermögen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Arbeitnehmer und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ).

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre

§ 7 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) und dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Parchim, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist.

3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 § 8 Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist in Textform zu richten an:

Werner Ott Maschinen und Werkzeuge

Tuttlinger Straße 16

78579 Neuhausen ob Eck

Email: info@werner-ott-maschinen.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und das Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Ware, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 9 Zustandekommen des Vertrages

Verträge auf diesem Portal können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.

Sie geben ein verbindliches Angebot bei Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ), wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und den Button "Bestellung abschicken" anklicken. Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

Der Vertrag kommt erst mit Zusendung der von Ihnen bestellten Ware zustande.