§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner
Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) und dem Besteller -- auch für alle
zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Werner Ott, Maschinen und
Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) nicht an, es sei denn, wir haben
diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom
Besteller angegebene Lieferadresse. Für Speditionen: Sobald die Lieferung das
Lager von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer
Werner Ott ) verlassen hat, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
Für Endverbraucher: Der Gefahrenüberbang geht an den Käufer bei Übergabe der
Ware über.
§ 3 FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT UND VERZUG
1) Der
Kaufpreis wird mit der Bestellung zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit
nicht anders vereinbart, durch Vorkasse, Lastschrift, Barzahlung oder per
Rechnungsstellung erfolgen.
2) Jegliche Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ).
Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen
Rücksendung der Ware / Lieferung und zur Erstattung der durch die Rückbelastung
entstandenen Kosten verpflichtet.
3) Bei Zahlungsverzug ist Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott,
Geschäftsführer Werner Ott ) berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht
Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott )
die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem
niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 4 AUFRECHNUNG,
ZURÜCKBEHALTUNG
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Ansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner
Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) anerkannt sind.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Werner Ott, Maschinen
und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott )
§ 6 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
Liegt ein von Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer
Werner Ott ) zu vertretender Mangel der gekauften Artikel vor, ist Werner Ott,
Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) nach eigener
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung, soweit möglich,
berechtigt. Ist Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott,
Geschäftsführer Werner Ott ) zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht
bereit, nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen
hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in
sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware
zurückzusenden oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge
(Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder
anfänglichem Unvermögen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Arbeitnehmer
und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Werner Ott,
Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ).
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der
Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei
anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre
§ 7 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand /
Salvatorische Klausel
1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Werner
Ott, Maschinen und Werkzeuge (Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ) und dem
Besteller aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Parchim, sofern der Besteller
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist.
3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der
ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche
Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung
innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese
Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die
Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in
Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist in Textform zu richten an:
Werner Ott Maschinen und Werkzeuge
Tuttlinger Straße 16
78579 Neuhausen ob Eck
Email: info@werner-ott-maschinen.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die Ware sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der
Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die
Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise“ versteht man das Testen und das Ausprobieren der jeweiligen
Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Ware, für uns mit deren
Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 9 Zustandekommen des
Vertrages
Verträge auf diesem Portal
können nur in deutscher Sprache geschlossen werden.
Sie geben ein verbindliches Angebot bei Werner Ott, Maschinen und Werkzeuge
(Werner Ott, Geschäftsführer Werner Ott ), wenn Sie den Online-Bestellprozess
unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und den Button
"Bestellung abschicken" anklicken. Nachdem Sie Ihre Bestellung
abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer
Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt
(Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres
Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung
bei uns eingegangen ist.
Der Vertrag kommt erst mit Zusendung der von Ihnen bestellten Ware zustande.